Allgemeine Geschäftsbedingungen
realclean GmbH • Industriestr. 9 • 89601 Schelklingen
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der realclean GmbH und deren Auftraggebern. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen realclean und Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Dienstleistungen und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
4. Gewährleistung
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
5. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
6. Geheimhaltungspflicht
Die realclean GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung der Ihnen zugänglich gemachten Informationen. Eine Weitergabe von Informationen von Seitens der realclean GmbH an Dritte (z. Bsp. externe Dienstleistungen) erfolgt nur nach Absprache und mit schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber. Eine Weitergabe der von realclean GmbH dem Auftraggeber überlassenen Informationen (z. Bsp. Prüfbericht) benötigt eine schriftliche Genehmigung von Seiten der realclean GmbH. Die Geheimhaltungspflicht bleibt über das bestehende Geschäftsverhältnis hinaus bestehen. Die vom Auftraggeber erhaltenen Informationen können nach dem Geschäftsverhältnis auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vom Datenserver gelöscht werden, sofern diese nicht dringender Bestandteil der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sind.
7. Entscheidungsregeln zur Konformitätsbewertung
Entscheidungsregeln, welche in Normen oder Spezifikationen angegeben sind, gelten als mit dem Kunden vereinbart. Wenn der Kunde gesonderte Entscheidungsregeln zur Beurteilung wünscht, müssen diese schriftlich im Vorfeld der Beauftragung mitgeteilt werden. Für alle anderen Fälle gilt: Bei der Aussage zur Konformität werden die Messunsicherheiten nicht berücksichtigt.
8. Messunsicherheit
Bei Berichten ohne Anforderungen gelten folgende Messunsicherheiten der eingesetzten Verfahren:
gravimetrische Bestimmungen: < 0,1 mg
granulometrische Bestimmungen: < 10 %
9. Lieferung und Bereitstellung der Bauteile
Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab Werk (EXW – Ex Works gemäß Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware am Werk geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware auf den Auftraggeber über.
Bereitstellung und Abholung: Der Auftraggeber wird über die Bereitstellung der Ware informiert und ist verpflichtet, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen. Verzögert sich die Abholung der Ware aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Auftraggebers einzulagern.
Prüfung und Annahme: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Abholung bzw. Lieferung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Abweichungen sofort zu melden. Unterlässt der Auftraggeber dies, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren.
Lieferzeiten: Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich zugesichert. Unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse, wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
10. Handhabung von Bauteilen und Analysefiltern
Mitteilungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, uns unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen, wie mit den zur Labor Prüfung eingesendeten Bauteilen und den daraus entstandenen Analysefiltern verfahren werden soll.
Rücksendung und Archivierung: Bei Auswahl der Rücksendung der Bauteile und Analysefilter trägt der Auftraggeber die Kosten und das Risiko für den Rücktransport. Die Archivierung der Analysefilter bei uns erfolgt kostenfrei, jedoch behalten wir uns das Recht vor, die Filter nach einem angemessenen Zeitraum zu entsorgen, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Verantwortung und Haftung: Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste der Bauteile oder Analysefilter nach Ablauf der zweiwöchigen Aufbewahrungsfrist, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Rechnungen sind nach Zugang beim Auftraggeber innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
12. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
13. Aufrechnung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung gegen den Auftragnehmer unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung in einem Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher Rechtsstreit entscheidungsreif ist.
14. Weitere Bestimmungen
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht. Der vertrauliche Umgang mit Kundeninformationen ist geregelt und wird eingehalten.
(Stand vom: 01.03.2025)
Die AGBs finden Sie zum Download hier.